Ethische Grundsätze für Sozialbegleiterinnen FA und Sozialbegleiter FA

 



Die Aufgaben und Tätigkeiten von Sozialbegleiter/innen FA basieren auf folgenden ethischen Grundsätzen und Richtlinien:

Sozialbegleiter/innen


•    respektieren die Autonomie ihrer Klienten/innen
•    fördern die Selbständigkeit der begleiteten Personen
•    begleiten, fördern und unterstützen die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ihrer Klienten
•    setzen sich ein für das Wohlbefinden und die Würde der ihnen anvertrauten Personen
•    wahren die Schweigepflicht

Sozialbegleiter/innen FA handeln  verantwortungsvoll. Sie berücksichtigen die berufsethischen Leitsätze sowie die gesetzlichen Richtlinien und rechtlichen Vorgaben.

Die sozialbegleiterische Haltung ist geprägt von Wertschätzung, Achtung,
Fürsorge, und Solidarität.

Kompetenz, Sicherheit und Qualitätsbewusstsein prägen ihr Handeln.
Ständige Aus- und Weiterbildung ist die Basis ihrer fachlichen Kompetenz.

Sozialbegleiter/innen FA arbeiten und handeln ausserdem nach dem Berufskodex
Soziale Arbeit Schweiz, ein Argumentarium für die Praxis der Professionellen

im Sozialbereich.

Zürich, 2. April 2011