Ethische Grundsätze für Sozialbegleiterinnen FA und Sozialbegleiter FA
Die Aufgaben und Tätigkeiten von Sozialbegleiter/innen FA basieren auf folgenden ethischen Grundsätzen und Richtlinien:
Sozialbegleiter/innen
• respektieren die Autonomie ihrer Klienten/innen
• fördern die Selbständigkeit der begleiteten Personen
• begleiten, fördern und unterstützen die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ihrer Klienten
• setzen sich ein für das Wohlbefinden und die Würde der ihnen anvertrauten Personen
• wahren die Schweigepflicht
Sozialbegleiter/innen FA handeln verantwortungsvoll. Sie berücksichtigen die berufsethischen Leitsätze sowie die gesetzlichen Richtlinien und rechtlichen Vorgaben.
Die sozialbegleiterische Haltung ist geprägt von Wertschätzung, Achtung,
Fürsorge, und Solidarität.
Kompetenz, Sicherheit und Qualitätsbewusstsein prägen ihr Handeln.
Ständige Aus- und Weiterbildung ist die Basis ihrer fachlichen Kompetenz.
Sozialbegleiter/innen FA arbeiten und handeln ausserdem nach dem Berufskodex
Soziale Arbeit Schweiz, ein Argumentarium für die Praxis der Professionellen
im Sozialbereich.
Zürich, 2. April 2011
Berufsethische Leitsaetze Berufskodex
Berufsethische Leitsaetze aktuell als PDF 2012.pdf (30,4 kB)