| Protokoll der 17. Mitgliederversammlung Samstag, 31. März 2012, 10.00 Uhr - 11.30 Uhr Kulturhaus Helferei, Kirchgasse 13, 8001 Zürich |
| Traktanden 1. Begrüssung Im Namen des Vorstands begrüsst Präsidentin Thérèse Estermann die Anwesenden zur 17. Mitgliederversammlung (MV). Anwesend sind 22 Personen: 20 Vollmitglieder, 1 Studierender und 1 Gast. Die MV ist gemäss den Statuten ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende. Das Protokoll führen Jacqueline Räz und Ernst Kleiner. Entschuldigt haben sich folgende Personen: Fehr Karin (Savoir social,) Lüthi Esther (Pro Infirmis), Sattler Brigitte (Insos), Schaller Geri (Verein SSB), Spescha Eusebius (Curaviva), Beier Béatrice, Fäh Martina, Fitzi Verena, Franceschini Claudia, Gallizzi Marianne, Gubser Claudia, Natali Edmea, Petermann Silvia, Zahno Sonia. |
| 2. Abnahme der Traktandenliste Die vorliegende Traktandenliste wird von den anwesenden Mitgliedern genehmigt |
| 3. Wahl der Stimmenzählerinnen Doris Feiner und Brigitte Brugger werden als Stimmenzählerinnen gewählt |
Das Protokoll der 16. MV vom 2. April 2011, erstellt von Thérèse Estermann und Ernst Kleiner, wird genehmigt und verdankt. In Erledigung des Auftrags der letzten MV hat der Vorstand die Beitrittserklärung wie folgt umbenannt und ergänzt: Antrag zur Aufnahme in den SBSB Ich möchte dem Schweizerischen Berufsverband Sozialbegleitung SBSB beitreten und erkläre mich bereit, mein berufliches Handeln nach den Ethischen Grundsätzen für Sozialbegleiter/- innen FA zu richten. Darin heisst es nun neu: Ich erfülle folgende Kriterien: • Sozialbegleiterisch tätig (analog Berufsbild) • anerkannter Abschluss im Sozialbereich oder • Nachweis von mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Sozialbegleitung zu 100% |
| 5. Jahresbericht 2011 In ihrem ersten Jahresbericht hält Präsidentin Thérèse Estermann Rückblick auf das Jahr 2011, in welchem sie neben der Öffentlichkeitsarbeit das Präsidium und die Geschäftsstelle übernehmen musste. Der Bericht umfasst eine Zusammenfassung der wichtigsten Verbands-Aktivitäten. Insbesondere gibt er Auskunft über das Präsidium, die Geschäftsstelle, die Finanzen und das Mitgliederwesen. Zudem befasst er sich mit der Weiterbildung, den Diplomfeiern, der Vertretung der Studierenden, den Klassenbesuchen und dem Berufsregister. Bulletin, Öffentlichkeitsarbeit und Homepage sind für die Information an die Mitglieder und Dritte von grösster Wichtigkeit Als weitere Tätigkeiten des vergangenen Jahres hebt sie die Retraite und die Auflösung der Ethikkommission sowie die Aufgaben und Arbeiten der Trägerschaft Berufsprüfung und der Prüfungskommission hervor. Stolz ist der SBSB auf die erste Eidgenössische Berufsprüfung Sozialbegleitung und die Fachausweisübergabe, die am 01.02.12 in einem würdigen Rahmen in Zürich stattgefunden hat. Erfolgreich war die Weiterbildung vom 26.11.11 zum Thema „Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Fremdbestimmung“ mit Prof. Sonja Hug. Auch 2011 hatten der Vorstand und die freiwilligen Helferinnen und Helfer ein grosses Pensum zu bewältigen, dafür bedankt sich die Präsidentin ganz herzlich. Der Jahresbericht wird genehmigt und bestens verdankt. |
| 6.Jahresrechnung 2011 und Revisionsbericht Mit Einverständnis der MV informiert Ernst Kleiner, Kassier des SBSB, über die Rechnung 2011. Die Rechnung schliesst bei Einnahmen von CHF 26‘740.85 und Ausgaben von CHF 23‘547.25 mit einem Gewinn von CHF 3‘193.60 ab, budgetiert war ein Verlust von CHF 5‘000.00. Das Verbandsvermögen erhöht sich von CHF 46‘133.50 auf CHF 49‘327.10. Die Einnahmen bewegen sich im Rahmen des Budgets. Die Ausgaben liegen unter dem Budget, weil das Weiterbildungs-Seminar anstelle eines Ausgaben- einen erfreulichen Einnahmenüberschuss brachte, erst geringe Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit anfielen und für die Vorstandsarbeit weniger ausgegeben werden musste. Die Vorsitzende bedankt sich bei Ernst Kleiner für die sorgfältige und gewissenhafte Arbeit als Kassier. Auf Empfehlung der Revisorinnen wird die Jahresrechnung 2011 abgenommen und dem Vorstand Entlastung erteilt. |
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7. Budget 2012 und Mitgliederbeiträge 2012 |
| 8. Wahlen Vorstand für die Amtsperiode 2012-2014 Gemäss Statuten besteht der Vorstand aus drei bis sieben Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist möglich. Wiederwahl Für die kommende Amtsdauer werden wiedergewählt: • Thérèse Estermann • Denise Waldvogel Neuwahl Als neue Vorstandsmitglieder werden gewählt: • Yvonne Brüggler • Jacqueline Räz Mit einem kräftigen Applaus dankt die MV den bisherigen Vorstandsmitgliedern für ihre Arbeit und wünscht den neuen Vorstandsmitgliedern viel Erfolg und Befriedigung in ihrem neuen Wirkungskreis. Revisionsstelle Regula Schönenberger ist als Revisorin bis 2013 gewählt. Die Amtsperiode von Lotti Fasnacht ist zu Ende. Wiederwahl ist gemäss Statuten möglich, deshalb stellt sie sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung und wird mit grossem Applaus wiedergewählt. |
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9. Jahresprogramm 2012 1. Die Projektarbeit muss vorgängig schriftlich erstellt und eingereicht werden. Eingeschlossen |
| 10. Anträge der Mitglieder Seitens der Mitglieder sind keine schriftlichen Anträge eingegangen |
| 11. Ehrungen – Verabschiedungen Im Bulletin 2/12 wurde Regula Jud aus dem Vorstand verabschiedet und ihr Wirken im SBSB-Vorstand gewürdigt, dem sie ab der MV 2007 bis zu ihrem gesundheitlich bedingten Ausscheiden im Frühjahr 2011 angehört hatte. Als engagierte Sozialbegleiterin im Verbandsvorstand setzte sie sich für die Anerkennung unseres Berufes ein. Ab MV 2008 amtete sie als Co-Präsidentin und ab MV 2010 als Präsidentin. Zudem führte sie ab 2008 die Geschäftsstelle, pflegte die Verbindung mit der Schule und war teils auch für die Klassenbesuche zuständig. Weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war die Weiterentwicklung der Homepage. Gesundheitliche Probleme zwangen sie, sich anfangs 2011 von der Vorstandsarbeit zu entlasten. Der Vorstand dankt ihr für ihre grosse, engagierte und zeitintensive Arbeit und wünscht ihr alles Gute. Silvia Petermann wurde 2009 in den Vorstand gewählt. Sie versah während ihrer Vorstandstätigkeit verschiedene Ressort und war für die Protokollführung, die Diplomierungen, das Berufsregister, die Reservationen und die Organisation der Weiterbildungsseminare zuständig. Im abgelaufenen Verbandsjahr bekleidete sie auch das Vizepräsidium. Sie tritt aus dem Vorstand zurück, um wieder mehr Zeit für andere Aufgaben und Verpflichtungen zur Verfügung zu haben. Der Vorstand würdigt ihre Arbeit und verabschiedet sie mit den besten Wünschen für die Zukunft. |
| 12. Verschiedenes Weiterbildungsseminar 2012 Das Weiterbildungsseminar (WBS) 2012 findet am Samstag, 24.11.2012 im Zentrum Karl der Grosse in Zürich statt zum Thema: “Kulturen und Religionen in der aufsuchenden Sozialbegleitung“. Pfarrer Dr. Joachim Finger wird durch dieses interessante Thema führen. Das Seminar ist offen für Mitglieder sowie auch für Nicht- Mitglieder. Die Ausschreibung erfolgt wie üblich mit dem Bulletin Juni 2012. Sie wird auch ins Internet gestellt. Anmeldeschluss ist 31.10.2012 |
| 13. Ort und Datum der MV 2013 Die nächste MV findet voraussichtlich am zweiten oder dritten Samstag im März 2013 in Zürich statt. Ort und definitives Datum werden später bekannt gegeben. Die Vorsitzende schliesst die Versammlung mit dem besten Dank für die Teilnahme. Nach kurzer Pause leitet sie zum Fachreferat von Dr. med. Mario Etzensberger, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, zum Thema: „Das neue Erwachsenenschutzrecht“ über. Schluss der gesamten Veranstaltung ist 13.00 Uhr. Für das Protokoll Jacqueline Räz und Ernst Kleiner Oberrohrdorf und Oberrieden, 2. April 2012 |
Fachreferat von Dr. med. Mario Etzensberger am 31.03.2012
| Das neue Erwachsenenschutzrecht Referat von |
| Dr. med. Mario Etzensberger, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Spezialität Forensik. Mitglied der Expertenkommission Revision Vormundschaftsrecht, viele Jahre Chefarzt der Psychiatrischen Klinik Königsfelden |
| An der 17. Mitgliederversammlung vom 31. März 2012 durften wir erneut vom fundierten Wissen unseres Referenten über das neue Erwachsenenschutzrecht profitieren. Wie Sie sicher aufgrund seiner letztjährigen Ausführungen noch in Erinnerung haben, hat das neue Erwachsenenschutzrecht zum Ziel, die Massnahmen des Staates gegenüber seinen Bürgern zu individualisieren und die Behörden zu professionalisieren. In Zukunft wird die Erwachsenenschutzbehörde aus mehreren Disziplinen bestehen, nicht mehr nur eine Gemeinde bedienen und so durch eine grössere Anzahl von Fällen mehr Fachkompetenz erwerben. |
| Im Anschluss an die diesjährige Mitgliederversammlung ging Dr. Mario Etzensberger nochmals generell auf die neuen Instrumente des Vorsorgeauftrags, der Patientenverfügung und der Massnahmen, die von Gesetzes wegen ergriffen werden, ein. Insbesondere wurden dabei die „fürsorgerische Unterbringung“ und die „Behandlung ohne Zustimmung“ thematisiert und die wichtigsten Punkte beim Vorsorgevertrag und bei der Patientenverfügung an praktischen Beispielen erläutert und auf Fragen aus dem Plenum eingegangen. |
| Die Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter erhielten durch den fachlichen Diskurs einen noch vertiefteren Einblick in das Erwachsenenschutzrecht. Die Neuerungen sind für unseren Beruf von grosser Bedeutung. |
| Damit alle Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter von den Ausführungen unseres Referenten profitieren können, laden wir die PowerPoint-Präsentation mit seiner Genehmigung auf unsere Homepage |
| Weitere interessante Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf der Website von |
| www.curaviva.ch. |