Report Weiterbildung 26. November 2011


Weiterbildung 26. November 2011

„Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Fremdbestimmung“

Mit der Frage: Wie selbstbestimmt sind wir eigentlich, stiegen rund 40 Frauen und Männer an der diesjährigen Weiterbildung des SBSB in das sehr umfassende Thema ein. Selbstbestimmung / Autonomie gilt als zentraler Wert unserer Gesellschaft. Bei der tieferen Auseinandersetzung mit diesem Thema, wurde den Anwesenden schnell bewusst, wie fremdbestimmt wir alle sind.
In unserem alltäglichen Umgang mit Menschen, die wir begleiten, gilt es umso mehr, genau hinzusehen und achtsam mit der Selbstbestimmung des andern umzugehen.tl_files/sbsb/documents/aktuelles/Weiterbildung/Bild 1.jpg
Frau Prof. Sonja Hug beleuchtete dieses Thema jeweils auf spannende Weise aus dem psychologischen- und ethischen Blickwinkel.
Aus ethischer Sicht zur Autonomie: Der Mensch ist ein autonomes Wesen. Der Mensch ist frei und verantwortlich für seine Handlungen. Der Mensch gibt sich die Gesetze selbst. Der Mensch ist frei in seinen Entscheidungen. Das bedeutet nicht, dass er gegenüber andern nicht begründungspflichtig ist.
Aus psychologischer Sicht: Ein Leben kann dann als selbstbestimmt bezeichnet wer-den, wenn es mit den eigenen Werten übereinstimmt (Autonomie), wenn soziale Be-ziehungen geknüpft werden können und wenn Handlungen geplant werden können.

tl_files/sbsb/documents/aktuelles/Weiterbildung/Bild 2.jpg  In Gruppenarbeit und im direkten Gespräch mit Frau Hug wurde im Plenum rege diskutiert. Es konnte immer wieder eine direkte Verbindung von der Theorie zur Praxis gezogen werden. Da die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in diversen Arbeitsfeldern arbeiten, konnten vielfältige Fragen, Situationen und Argumente aus ihrem Alltag direkt besprochen werden.
Eine Quintessenz war, dass es gerade in der Begleitarbeit wichtig ist, dass die Selbstbestimmung trotz eingeschränkter Selbständigkeit gelebt werden kann.

Anhand von ganz verschiedenen Beispielen wurde klar, dass es nicht Richtlinien und klare Regeln gibt. Vielmehr müssen die verschiedenen Sichtweisen berücksichtigt werden. Es braucht ein besonderes Verständnis und eine Sensibilität für die vorlie-gende Situation und oftmals auch Vertrauen und etwas Mut, um etwas auszuprobie-ren und zu versuchen. Zentral dabei ist immer, auf den Schutz und das Bedürfnis der Klienten zu achten. Die Sozialbegleiterin und der Sozialbegleiter sollen die zu begleitende Person als Mensch mit all seinen Bedürfnissen und Erwartungen sehen und dessen momentanen körperlichen und psychischen Zustand beachten.

An der Weiterbildung wurde von den Teilnehmenden erwähnt, dass oftmals auch Fremdbestimmung durch die Sozialbegleitung notwendig wird. Sei es um die Klienten zu schützen, zu fördern und / oder zu fordern, oder weil er in seiner momentanen Situation nicht in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln. Dann übernehmen wir Entscheidungen und müssen im Sinne des Klienten handeln und dem dazu gehörenden Umfeld.

[1]  Seminarunterlagen: abgegeben an der Weiterbildung des SBSB von Fr. Prof. Sonja Hug


tl_files/sbsb/documents/aktuelles/Weiterbildung/Bild3.jpg  Die Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter,
die an der Weiterbildung nicht dabei sein konnten, finden zu diesem Thema unter www.zsba.ch/ZSBA Daten/Aarau Ethik .pdf interessante Hinweise.